Aktuelles
Steuerliche Regelungen ab dem 1.1.2021:
Freibeträge:
- Übungsleiterfreibetrag: §3, Nr. 26 EStG, 3.000,- Euro pro Jahr, Ausbilder, Musiklehrer etc. im pädagogischen Auftrag
- Ehrenamtsfreibetrag: §3, Nr. 26a EStG, 840,- Euro pro Jahr, Ehrenamtliche Helfer
Zuwendungen:
Spenden können mit vereinfachtem Zuwendungsnachweis bis 300 Euro geleistet werden (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Zeitnahe Mittelverwendung:
Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro wird abgeschafft (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO).
Steuerliche Regelungen bis 21.12.2020:
- Übungsleiterfreibetrag: §3, Nr. 26 EStG, 2.400,- Euro pro Jahr, Ausbilder, Musiklehrer etc. im pädagogischen Auftrag
- Ehrenamtsfreibetrag: §3, Nr. 26a EStG, 720,- Euro pro Jahr, Ehrenamtliche Helfer
Spenden können mit vereinfachtem Zuwendungsnachweis bis 200 Euro geleistet werden.